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§ 5 Abs. 2 S. 2 StVO 1. Ein Geschwindigkeitsüberschuss von 9,8 km/h stellt beim Überholen eines LKW auf einer Bundesautobahn jedenfalls bei hohem Verkehrsaufkommen nicht eine "wesentlich höhere Geschwindigkeit" dar. 2. Zu den Besonderheiten der Messung der Differenzgeschwindigkeit durch ein Messverfahren (hier: VAMA), das durch in dem Verfahren selbst enthaltene Toleranzen das überholende und das überholte Fahrzeug "verlangsamt". AG Lüdinghausen, Urteil vom 19.12.2005 - 10 Owi 89 Js 2124/05 - 248/05 (Urteil ist rechtskräftig nach Verwerfung des Antrags auf Zulassung der Rechtsbeschwerde durch das OLG Hamm, 4 Ss Owi 255/06 vom 31.5.2006) (Leitsätze des Gerichts) |