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Der Versicherungsschutz einer Privathaftpflichtversicherung ist nach der sogenannten Benzinklausel ausgeschlossen, wenn der Schaden mit dem Führen oder Halten von Kraftfahrzeugen verbunden ist. Dies umfasst auch Tätigkeiten wie das zielgerichtete Versetzen eines Fahrzeugs um wenige Meter zum Zweck des Betankens, da dies als Führen und Gebrauch des Fahrzeugs anzusehen ist. Eine mögliche Versagung des Versicherungsschutzes in der Kfz-Haftpflichtversicherung führt nicht dazu, dass der Schaden in den Bereich der Privathaftpflichtversicherung fällt. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |