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In der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung kann der Versicherungsnehmer selbst dann Anspruch auf bedingungsgemäßen Deckungsschutz seines Versicherers haben (Deckungsprozess), wenn im Haftpflichtprozess die Klage des Geschädigten gegen den Versicherer abgewiesen wurde, der Versicherungsnehmer aber (durch Versäumnisurteil) zum Schadensersatz verurteilt worden ist. (Leitsätze des Gerichts) |