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Der Anspruch auf Erstattung von Mietwagenkosten nach einem Verkehrsunfall bemisst sich auf der Grundlage von Wochen-, Dreitages- und Tagespauschalen des gewichteten Normaltarifs der gemieteten Fahrzeugklasse und des PLZ-Gebiets des Geschädigten nach dem Schwacke-Automietpreisspiegel. Zusätzlich sind ein pauschaler Aufschlag in Höhe von 20 % sowie Nebenkosten erstattungsfähig. Die Kosten eines sogenannten Unfallersatztarifs sind in der Regel höher als der erforderliche Herstellungsaufwand. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |