|
Grob fahrlässig handelt ein Kraftfahrer, der unter schwierigen äußeren Fahrbedingungen und bei unverminderter Geschwindigkeit seine Aufmerksamkeit vollständig von der Fahrbahn ablenkt, um nach einem in den Fußraum gefallenen Gegenstand zu suchen, und dadurch einen Unfall verursacht. Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Mietvertrags, die dem Mieter das Fremdverschulden eines berechtigten Fahrers zurechnet und die Haftungsreduzierung ausschließt, ist wegen unangemessener Benachteiligung des Vertragspartners gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |