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Die obergerichtliche Rechtsprechung stellt für die Feststellung einer Geschwindigkeitsüberschreitung durch Nachfahren zur Nachtzeit außerhalb geschlossener Ortschaften erhöhte Anforderungen. Es bedarf näherer Angaben zu den Beleuchtungsverhältnissen, zur Aufhellung des Abstands zum vorausfahrenden Fahrzeug und zu erkennbaren Orientierungspunkten für die Abstandsschätzung. Zudem müssen Ausführungen dazu erfolgen, ob die Umrisse des vorausfahrenden Fahrzeugs und nicht nur dessen Rücklichter erkennbar waren. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |