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- | Allgemeines |
a) | seit der letzten Justierung die Reifen des Polizeifahrzeugs nicht mehr als ca 30.000 km gelaufen sind und keine Umrüstung von Sommer- auf Winterreifen - bzw umgekehrt - oder auf ein anderes Reifenfabrikat erfolgt ist, |
b) | mit gleichbleibender Geschwindigkeit etwa in einem dem halben Tachometerwert entsprechenden Abstand über eine Strecke nachgefahren wurde, die mindestens das Zehnfache des halben Tachometerwertes beträgt; dabei kann ein zu großer Abstand durch eine entsprechend längere Nachfahrstrecke ausgeglichen werden. |