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Ein Rechtsanwalt verletzt seine Pflichten nicht, wenn er den Mandanten mehrfach um Konkretisierung des Sachverhalts bittet, dieser aber auch nach mehrfacher Aufforderung keine ausreichenden Angaben zur schlüssigen Darlegung des äußeren Bildes einer Entwendung im Rahmen einer Kaskoversicherung macht. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |