|
Wenn ein Kraftfahrzeughändler eine Angabe über die Gesamtfahrleistung eines von ihm angebotenen Gebrauchtwagens macht, erstreckt sich diese Erklärung nicht ausschließlich auf die zurückgelegte Fahrstrecke. Zugesagt wird auch ein bestimmter Erhaltungszustand des Fahrzeugs und insbesondere des Motors. Es wird nämlich zugleich erklärt, dass der Verschleißgrad der mitgeteilten Gesamtfahrleistung entspreche, der Motor also nicht wesentlich stärker verschlissen sei, als die angegebene Laufleistung erwarten lasse. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |