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Ein Rücktrittsrecht vom Autokaufvertrag ist gerechtfertigt, wenn es dem Verkäufer trotz mehrfacher Nachbesserungsversuche nicht gelingt, ein mangelfreies Fahrzeug zur Verfügung zu stellen. Auch wenn einzelne festgestellte Mängel für sich genommen unerheblich erscheinen mögen, kann die Gesamtheit der aufgetretenen Mängel, die zahlreiche Bereiche betreffen und zu überdurchschnittlich vielen Werkstattbesuchen führen, ein "Mängelpaket" bilden, das eine weitere Nachbesserung unzumutbar macht und das Fahrzeug als "Zitronen- oder Montagsauto" qualifiziert. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |