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Hinsichtlich des zukünftigen Rückstufungsschadens aus der Inanspruchnahme der Vollkaskoversicherung kann dieser Schaden, soweit er erst in der Zukunft entsteht, nicht im Rahmen einer Leistungs- sondern nur im Wege einer Feststellungsklage geltend gemacht werden. Die Kosten für die Anmietung eines Ersatzfahrzeugs sind in einem eindeutigen Reparaturkostenfall allein nach Maßgabe der erforderlichen Zeit für die Reparatur zu ermitteln; die Dauer einer Ersatzbeschaffung spielt grundsätzlich keine Rolle. Zu den entschädigungspflichtigen Kosten der Rechtsverfolgung nach einem Verkehrsunfall können unter Umständen auch die Kosten der Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe für die Verhandlung mit dem Kaskoversicherer gehören. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |