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Es wird zwischen Krankenfahrten im Sinne des Personenbeförderungsgesetzes und genehmigungspflichtigen Krankentransporten im Sinne des Rettungsgesetzes unterschieden. Ist in der ärztlichen Verordnung ein Krankentransportwagen als Beförderungsmittel angegeben, handelt es sich um einen genehmigungspflichtigen Krankentransport, dessen Durchführung ohne entsprechende Genehmigung unlauter ist. Die Entscheidung des Arztes über das erforderliche Verkehrsmittel ist für Transportunternehmer verbindlich, auch wenn keine medizinisch fachliche Betreuung angekreuzt wurde. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |