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Das Messgerät PoliScan Speed (hier Softwareversion 1.1.5.) ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung als standardisiertes Messverfahren anerkannt, da die Bedingungen seiner Anwendbarkeit und sein Ablauf so festgelegt sind, dass unter gleichen Voraussetzungen gleiche Ergebnisse zu erwarten sind und die Messgenauigkeit durch die Zulassung zur innerstaatlichen Eichung seitens der PTB sichergestellt ist. Die Zulassung der Rechtsbeschwerde zur Fortbildung des Rechts oder zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung ist nicht geboten, wenn die maßgebliche Rechtsfrage bereits höchst- oder obergerichtlich entschieden ist und das Amtsgericht sich im Einklang damit befindet. Verfahrenshindernisse wie die Verfolgungsverjährung sind im Zulassungsverfahren nur zu prüfen, wenn sie nach Erlass des erstinstanzlichen Urteils eingetreten sind oder die Zulassungsvoraussetzungen der Rechtsbeschwerde bejaht werden. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |