|
Die Begründung eines Zulassungsantrags zur Rechtsbeschwerde durch den Betroffenen zu Protokoll der Geschäftsstelle erfordert eine gestaltende Beteiligung des Urkundsbeamten, der Verantwortung für den Inhalt übernehmen muss. Es genügt nicht, wenn der Urkundsbeamte sich den Inhalt diktieren lässt, einen Schriftsatz abschreibt, umkleidet oder lediglich auf eine als Anlage beigefügte Schrift des Betroffenen Bezug nimmt. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |