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Kann nach Beweisaufnahme nicht zur Überzeugung des Senats festgestellt werden, dass der Verkäufer eines Gebrauchtwagens den Käufer nicht über einen Unfallschaden aufgeklärt hat und der Käufer nicht auch von einem Unfallschaden ausgegangen ist, geht die Unaufklärbarkeit zu Lasten des insoweit beweispflichtigen Käufers. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |