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Zur Geschwindigkeitsmessung mittels Nachfahrens mit einem Funkstreifenwagen, dessen Tachometer justiert war und bei dem ein Abschlag von 15 % vorgenommen wurde, um Ungenauigkeiten des Tachometers und sonstige Messungenauigkeiten auszugleichen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |