VG München v. 12.03.2008:
Eine Sicherstellung eines Fahrzeuges und der Fahrzeugschlüssel ist u.a. dann möglich, wenn vom Verhalten eines Fahrzeugführers gegenwärtige Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung ausgehen. Dies gilt insbesondere in allen Fällen, in denen die Polizei die konkrete Gefahr der Wiederholung erheblicher Verkehrsverstöße durch den Betroffenen feststellen kann. Dies ist unmittelbar nach der Feststellung eines erheblichen Geschwindigkeitsverstoßes der Fall.
Entzug der Fahrerlaubnis eines „unverbesserlichem Rasers“ (ohne Durchlaufen der Stufen):
VG Düsseldorf v. 23.10.2019:
Die britische EU-Fahrerlaubnins kann enem „unverbesserlichen Raser“ ohne Durchlaufen der Stufen von der Verwaltungsbehörde für das Inland entzogen werden, wenn dieser in kurzer Zeit durch Geschwindigkeitsverstöße 14 Punkte angesammelt hat.