|
Den Verkäufer trifft bei Scheitern der Finanzierung eines Kaufvertrags keine Rückfragepflicht beim Käufer, ob dieser den Kaufpreis auf andere Weise erbringen kann, bevor der Verkäufer berechtigt ist, das Fahrzeug anderweitig zu veräußern. Ein Schadensersatzanspruch wegen Verschuldens bei Vertragsverhandlungen scheidet in diesem Fall aus. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |