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Die fehlende Angabe der Telefonnummer des Unternehmers in einer selbst formulierten Widerrufsbelehrung bei einem Online-Fahrzeugkaufvertrag führt nicht zur Unwirksamkeit der Belehrung und setzt die Widerrufsfrist in Gang, insbesondere wenn die Telefonnummer des Unternehmers ohne Weiteres und an mehreren Stellen auf seiner Internetseite zugänglich ist. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |