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Ein Kaufvertrag über einen PKW kommt zustande, wenn Angebot und Annahme übereinstimmen; ein "Kundenwunschdatum" im Vertrag stellt keinen verbindlichen Liefertermin dar. Ein per E-Mail übersandtes Angebot bindet den Erklärenden gemäß § 145 BGB und kann nicht durch ein später zugehendes Begleitschreiben mit abweichenden Bedingungen geändert werden, wenn das Angebot bereits angenommen wurde. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |