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Das OLG Karlsruhe hat die Klage auf Rückabwicklung eines Kaufvertrags über ein Kraftfahrzeug und auf Schadensersatz abgewiesen. Das Landgericht hatte zuvor eine Haftung des Verkäufers wegen einer fahrlässig falschen Angabe zum Importfahrzeug im Rahmen vorvertraglicher Verhandlungen angenommen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |