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Eine Beschaffenheitsgarantie kann, soweit kein Formzwang besteht, auch mündlich getroffen werden und geht einem vereinbarten Gewährleistungsausschluss gemäß § 444 Variante 2 BGB vor. Einer Fristsetzung zur Nacherfüllung bedarf es gemäß § 440 Satz 1 Variante 3 BGB nicht, wenn dem Käufer die Nacherfüllung unzumutbar ist, wobei alle Umstände des Einzelfalles, einschließlich einer nachhaltigen Störung des Vertrauensverhältnisses, zu berücksichtigen sind. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |