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Die Entscheidung befasst sich mit Schadensersatzansprüchen gegen eine Kfz-Werkstatt wegen eines Motorschadens, der während einer Überführungsfahrt des Fahrzeugs zu einem Subunternehmer eintrat. Streitig war, ob die Werkstatt ihre Obhuts-, Überprüfungs- und Hinweispflichten verletzt hatte, indem sie das Fahrzeug trotz gemeldeter Motorwarnleuchte und Geräusche bewegte. Das Landgericht wies die Klage ab, und die Berufung der Klägerin wurde zurückgewiesen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |