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Nach der Rechtsprechung des BGH kann sich der Verbraucher bei einem Rücktrittsrecht folgenlos, mithin auch unbelastet von Zinsen und Kosten aus einem verbundenen Geschäft lösen. Kann der Käufer die Zinsen und Kosten nicht vom Verkäufer erlangen, muss die Bank diese an ihn zurückzahlen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |