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Die frühere Verwendung eines Gebrauchtfahrzeugs als Selbstfahrermietfahrzeug begründet keinen Sachmangel, der zur Rückabwicklung des Kaufvertrags berechtigt, auch wenn es in der Bestellung als 'Dienstwagen' bezeichnet wurde. Eine Beschaffenheitsvereinbarung über die Nutzung als Dienstwagen eines Angestellten liegt nicht vor, wenn der Verkäufer auf die Vorbesitzerin und deren Geschäftsmodell hingewiesen hat und die Nutzung durch eine bestimmte Person der eines Dienstwagens entspricht. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |