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Die Erklärung eines gewerblichen Händlers, dass ein PKW die Hauptuntersuchung passiert hat und dies auch bei der nächsten Hauptuntersuchung kein Problem sein dürfte, ist als Zusicherung der Hauptuntersuchungsfähigkeit für den deutschen Rechtsverkehr anzusehen, wenn der Käufer als Verbraucher explizit danach fragt. Ein Händler, der für eine Eigenschaft nicht einstehen will, muss dies dem Käufer hinreichend deutlich zum Ausdruck bringen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |