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Das LG Saarbrücken hat entschieden, dass ein Käufer zum Rücktritt vom Kaufvertrag über ein Neufahrzeug berechtigt ist, wenn nach mehreren Nachbesserungsversuchen weiterhin erhebliche Lackmängel bestehen oder durch die Nachbesserung neue Mängel wie Hologramme oder Durchpolierungen bis zur Grundierung entstehen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |