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Ein Kaufvertrag über ein gebrauchtes Fahrzeug kann nicht wirksam wegen arglistiger Täuschung angefochten werden, wenn dem Käufer nicht ohne jede Einschränkung zugesichert wurde, dass das Fahrzeug unfallfrei ist, sondern sich der Verkäufer auf Systemangaben und eine Sichtprüfung verließ und dies dem Käufer auch so mitteilte. Etwaige gewährleistungsrechtliche Ansprüche des Käufers sind zudem verjährt. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |