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Ein als Neuwagen erworbenes Fahrzeug weist einen Sachmangel im Sinne von § 434 Abs. 1 BGB auf, wenn Nachlackierarbeiten durchgeführt wurden. Dies begründet einen Anspruch des Käufers auf Neulieferung gemäß §§ 439 Abs. 1, 437 Nr. 1, 433 Abs. 1, 434 Abs. 1 BGB. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |