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Ein Gebrauchtwagenkaufvertrag kommt nicht wirksam zustande, wenn der Verkäufer die in seinen eigenen Bestellformularen und Verkaufsbedingungen geregelte Frist zur Annahme der Bestellung in Textform nicht einhält. Versucht der Verkäufer, einen Vertragsschluss außerhalb dieser von ihm selbst vorgegebenen Regelungen zu konstruieren, ist dies unbeachtlich. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |