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Ein Kaufvertrag über einen privaten Pkw, der von einer Zahnärztin veräußert wird, stellt keinen Verbrauchsgüterkauf im Sinne des § 474 BGB dar, da der Verkauf nicht in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit erfolgt. Ein im Kaufvertrag enthaltener Gewährleistungsausschluss ist daher wirksam. Ein vom Käufer eigenmächtig unterhalb der Unterschriftsleiste eingefügter Zusatz erfüllt nicht die Anforderungen an eine Garantieerklärung. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |