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Ein in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vereinbartes Abtretungsverbot mit Zustimmungsvorbehalt beim Handel mit gebrauchten Fahrzeugen ist auch gegenüber Verbrauchern wirksam und hält der Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB stand. Es erfasst auch Rückgewähransprüche aus § 346 BGB nach erklärtem Rücktritt vom Kaufvertrag. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |