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Ein Anspruch auf Minderung des Kaufpreises für einen gebrauchten Pkw besteht, wenn das Fahrzeug einen unfachmännisch reparierten Unfallschaden aufweist. Die Aktivlegitimation für Gewährleistungsansprüche kann auch dann gegeben sein, wenn die Klägerin die Forderung im eigenen Namen als Prozessstandschafterin einzieht, sofern sie dazu ermächtigt wurde und ein schutzwürdiges Eigeninteresse an der Prozessführung besteht. Die Feststellung des Landgerichts, dass der Verkäufer den Beweis für die Aufklärung des Käufers über einen Vorschaden nicht führen konnte, ist für das Berufungsgericht bindend, wenn keine konkreten Anhaltspunkte für Zweifel an der Richtigkeit oder Vollständigkeit bestehen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |