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Das Amtsgericht Wesel hat eine Klage auf Zahlung eines 60%-igen Anteils der Materialkosten für eine Kfz-Reparatur im Rahmen einer Garantieverlängerung abgewiesen. Der geltend gemachte Anspruch auf Zahlung der Materialkosten ist unbegründet. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |