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Das OLG München hat über die Sachmangelgewährleistung aus einem Gebrauchtwagenkauf entschieden. Ein Käufer konnte vom Kaufvertrag zurücktreten und den Kaufpreis nebst Zinsen Zug um Zug gegen Rückgabe des Fahrzeugs zurückerhalten, obwohl das Fahrzeug als 'Bastlerfahrzeug' unter Ausschluss von Garantie, Gewährleistung und Rücknahme verkauft wurde. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |