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Ein kapitaler Motorschaden, der nach einer fehlerhaften Ölfiltermontage auftritt, ist nicht dem Werkstattbetreiber zuzurechnen, wenn der Fahrer das Fahrzeug trotz aufleuchtender gelber und roter Warnleuchten nicht angehalten, sondern bis nach Hause gefahren hat und dieses Fehlverhalten den Schaden herbeigeführt hat. Die Kosten für die mangelhaft durchgeführte Inspektion sind jedoch nicht geschuldet. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |