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Beim Verbrauchsgüterkauf eines Kraftfahrzeugs als 'Bastlerfahrzeug' führt diese Vereinbarung nicht dazu, dass geringere objektive Anforderungen an die Kaufsache zu stellen sind. Eine solche Vereinbarung ist entweder als negative Beschaffenheitsvereinbarung unwirksam oder als Umgehung der zwingenden Anforderungen des Verbrauchsgüterkaufs unbeachtlich, wenn sie als Vereinbarung über die Art der Sache anzusehen ist. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |