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Das Landgericht Lübeck hat die Beklagte zur Rückabwicklung eines Gebrauchtwagenkaufs verurteilt, da der Kläger erfolgreich geltend machte, das Fahrzeug weise im Zeitpunkt der Übergabe Schäden auf und sei zudem zuvor als gestohlen gemeldet und stark verunfallt als Totalschaden eingestuft worden. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |