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Ein Gebrauchtwagenkaufvertrag kann wegen arglistiger Täuschung über die tatsächliche Laufleistung des Fahrzeugs rückabgewickelt werden. Der Verkäufer gerät in Annahmeverzug, wenn er die Rücknahme des mangelhaften Fahrzeugs verweigert und hat Standgeld zu zahlen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |