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Ein offensichtliches Schreibversehen in einem Berufungsantrag kann durch Auslegung der Rechtsmittelbegründungsschrift korrigiert werden, wenn sich die tatsächliche Sachbitte daraus ergibt. Die Berufungsbegründung muss erkennen lassen, in welchen Punkten tatsächlicher oder rechtlicher Art das angefochtene Urteil unrichtig ist und auf welchen Gründen diese Ansicht im Einzelnen beruht. Im Handelsgeschäft zwischen gewerblichen Fahrzeughändlern führt eine verspätete Mängelrüge (hier: über drei Wochen nach Kenntnis des Mangels) zum Verlust sämtlicher Gewährleistungsansprüche gemäß § 377 Abs. 2 und 3 HGB. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |