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Die Richtlinie 2007/46/EG dient nicht dazu, einen Fahrzeugverkäufer vor wirtschaftlichen Nachteilen zu schützen, die ihm entstehen, wenn er ein Fahrzeug erwirbt, dessen Motor über eine unzulässige Abschalteinrichtung verfügt. Weder die primär als verletzt gerügte Norm noch das Typengenehmigungsrecht der Europäischen Union insgesamt bezwecken den Individualschutz von Fahrzeugen bzw. ihren Eigentümern, sondern dienen dem Schutz der Güter der Allgemeinheit. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |