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Das OLG Brandenburg hat die Berufung der Beklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Cottbus zurückgewiesen und die Kosten des Berufungsverfahrens der Beklagten auferlegt. Eine Revision wurde nicht zugelassen, da die Sache einen Einzelfall betrifft, nicht von höchst- oder obergerichtlicher Rechtsprechung abweicht und weder grundsätzliche Bedeutung hat noch die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erfordert. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |