Das Verkehrslexikon

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Fahrerlaubnis weg? Auch private Alkoholvorfälle zählen!




Sie denken, nur Trunkenheitsfahrten gefährden Ihren Führerschein? Dieses Video zeigt, warum auch Alkoholvorfälle außerhalb des Straßenverkehrs zum Entzug der Fahrerlaubnis führen können.

Viele Autofahrer glauben, dass ihr Führerschein nur dann in Gefahr ist, wenn sie mit Alkohol am Steuer erwischt werden. Sie gehen davon aus, dass private Alkoholexzesse, die nichts mit dem Autofahren zu tun haben – wie etwa ein Polizeieinsatz wegen Ruhestörung oder eine Krankenhauseinweisung nach zu viel Alkoholkonsum – keine Auswirkungen auf ihre Fahrerlaubnis haben. Dieser Irrglaube kann jedoch schwerwiegende Folgen haben, denn die entscheidende Frage ist nicht, wo der Alkohol konsumiert wurde, sondern ob eine grundsätzliche Alkoholproblematik vorliegt, die die Fahreignung infrage stellt.

Genau diesen Punkt hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Beschluss vom 21. Oktober 2015 (Az. 3 B 31/15) klargestellt. Die Richter entschieden, dass es für die Annahme einer fehlenden Fahreignung wegen Alkoholabhängigkeit nicht darauf ankommt, ob die zugrunde liegenden Vorfälle im Straßenverkehr stattgefunden haben. Sobald Tatsachen die Annahme einer Alkoholabhängigkeit rechtfertigen, gilt die Fahreignung als ausgeschlossen. Die Behörde muss dann nicht erst abwarten, bis die betroffene Person tatsächlich unter Alkoholeinfluss am Steuer sitzt und andere gefährdet.

In der Praxis bedeutet das: Die Fahrerlaubnisbehörde kann und wird aktiv, wenn sie auf anderem Wege von einer möglichen Alkoholabhängigkeit erfährt. Das können Meldungen von der Polizei, aus anderen Gerichtsverfahren oder sogar von Ärzten sein. In einem solchen Fall wird in der Regel die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens (MPU) angeordnet, um die Fahreignung zu überprüfen. Stellt sich dabei eine Abhängigkeit heraus, wird die Fahrerlaubnis entzogen. Für Betroffene ist es daher wichtig zu wissen, dass jeder Vorfall, der auf eine Alkoholerkrankung hindeutet, die Fahrerlaubnis gefährden kann – völlig unabhängig davon, ob ein Auto in der Nähe war.

Die Entscheidung im Volltext: BVerwG Beschluss vom 21.10.2015 - 3 B 31/15 - Prozessvergleich zur Beibringung eines Fahreignungsgutachtens: Bindungswirkung trotz formeller Mängel der Anordnung

Häufige Fragen

Muss ich betrunken Auto gefahren sein, um den Führerschein zu verlieren?

Nein. Wenn die Behörde von einer Alkoholabhängigkeit erfährt, kann sie die Fahreignung anzweifeln und den Führerschein entziehen, auch ohne eine Trunkenheitsfahrt.

Wie erfährt die Behörde von privaten Alkoholproblemen?

Die Fahrerlaubnisbehörde kann Informationen von der Polizei (z.B. nach Einsätzen wegen häuslicher Gewalt), Gerichten oder anderen Behörden erhalten.

Was passiert, wenn die Behörde meine Fahreignung anzweifelt?

In der Regel wird eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet. Fällt diese negativ aus oder wird sie verweigert, folgt der Entzug der Fahrerlaubnis.

Kurzvideo „Tipp des Tages“ vom 16.09.2026. Sprecherstimme und Hintergrundbild sind KI-generiert; der Inhalt wurde redaktionell anhand der verlinkten Entscheidung geprüft. Keine Rechtsberatung im Einzelfall.




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