Stellen Sie sich vor: Sie stehen an einer roten Ampel, ein Rettungswagen mit Blaulicht und Sirene passiert die Kreuzung, und für Sie wird es Grün. Sie fahren los, um dem Einsatzfahrzeug zu folgen, doch plötzlich kracht es. Ein Auto aus dem Querverkehr, das für den Rettungswagen halten musste, war noch auf der Kreuzung. Wer hat nun Schuld an diesem Unfall?
Das Landgericht Dortmund hat in einem solchen Fall entschieden, dass der Fahrer, der bei Grün dem Rettungswagen folgt, eine besondere Sorgfaltspflicht hat. Man darf nicht einfach losfahren, sondern muss auf „Nachzügler“ aus dem Querverkehr Rücksicht nehmen. Kann man die Kreuzung nicht komplett einsehen, muss man sich langsam und vorsichtig hineintasten. Gleichzeitig darf aber auch der im Querverkehr aufgehaltene Fahrer nicht blind darauf vertrauen, dass man ihn durchlässt. (LG Dortmund, Urteil vom 04.05.2011, Az. 21 O 302/10)
Für Sie bedeutet das in der Praxis: Grünlicht ist kein Freibrief. Gerade nach dem Passieren eines Einsatzfahrzeugs ist die Verkehrslage oft unübersichtlich. Fahren Sie langsam an und vergewissern Sie sich, dass die Kreuzung wirklich frei ist, bevor Sie sie überqueren. Dieses Urteil zeigt, dass die Schuld oft aufgeteilt wird. Auch wenn Sie Grün hatten, können Sie eine Teilschuld bekommen, wenn Sie nicht vorsichtig genug waren.
Die Entscheidung im Volltext: Landgericht Dortmund Urteil vom 04.05.2011 - 21 O 302/10 - Sorgfaltspflicht bei Grünlicht nach Durchfahrt eines Rettungswagens und Beachtung aufgehaltenen Querverkehrs
Nein, nicht ausnahmslos. Sie müssen trotzdem auf den Verkehr achten, besonders auf sogenannte Nachzügler, die die Kreuzung noch nicht verlassen konnten.
Die Haftung kann geteilt werden. Das Gericht prüft, ob der Fahrer mit Grünlicht ausreichend vorsichtig war und ob der Querverkehrsteilnehmer ebenfalls die nötige Sorgfalt beachtet hat.
Anhalten müssen Sie nicht, aber Sie müssen sich langsam und vorsichtig in die Kreuzung tasten, wenn Ihre Sicht auf den Querverkehr eingeschränkt ist.
Kurzvideo „Tipp des Tages“ vom 19.09.2026. Sprecherstimme und Hintergrundbild sind KI-generiert; der Inhalt wurde redaktionell anhand der verlinkten Entscheidung geprüft. Keine Rechtsberatung im Einzelfall.
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