Immer mehr Menschen erhalten medizinisches Cannabis auf Rezept. Viele gehen davon aus, dass sie damit auch problemlos am Straßenverkehr teilnehmen dürfen, solange sie sich fahrtüchtig fühlen. Doch was passiert bei einer Polizeikontrolle, wenn ein Drogentest positiv auf THC anschlägt? Die Annahme, ein ärztliches Rezept sei ein Freifahrtschein, kann zu einem bösen Erwachen führen, insbesondere wenn die Verschreibung pauschal oder ohne direkten Arztkontakt erfolgte.
Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat in dieser Frage eine klare Linie vorgegeben (Beschluss vom 28.04.2026, Az. 5 ORbs 87/26). Die Richter entschieden, dass die sogenannte Medikamentenklausel im Straßenverkehrsgesetz (§ 24a Abs. 4 StVG) sehr eng auszulegen ist. Eine pauschale Verschreibung von Cannabis, die ohne persönlichen Kontakt zwischen Arzt und Patient ausgestellt wurde, genügt nicht, um eine Fahrt unter THC-Einfluss zu rechtfertigen. Zwar kann sich der Betroffene im Ordnungswidrigkeitenverfahren auf das Rezept berufen, selbst wenn es berufsrechtlich fragwürdig ist. Die Regelung schützt jedoch nicht vor der Verfolgung als Straftat nach § 316 StGB (Trunkenheit im Verkehr).
Für Patienten bedeutet dieses Urteil: Ein Cannabis-Rezept schützt am Steuer nur unter strengen Voraussetzungen. Entscheidend ist eine ordnungsgemäße ärztliche Behandlung mit persönlichem Kontakt und einer klaren Indikation. Pauschale Verschreibungen von Online-Anbietern bieten keine rechtliche Sicherheit. Selbst mit einem gültigen Rezept dürfen Sie nur dann fahren, wenn Ihre Fahrtüchtigkeit nicht beeinträchtigt ist. Wer sich auf eine pauschale Verordnung verlässt, riskiert trotz Rezept empfindliche Strafen, von Bußgeldern und Fahrverboten bis hin zu einem Strafverfahren.
Die Entscheidung im Volltext: OLG Hamm Beschluss vom 28.04.2026 - 5 ORbs 87/26 - Zur Auslegung der Medikamentenklausel (§ 24a Abs. 4 StVG) bei medizinischem Cannabis und der Frage des persönlichen Arzt-Patienten-Kontakts
Nein. Ein pauschales Rezept, das ohne persönlichen Arztkontakt ausgestellt wurde, reicht laut OLG Hamm nicht aus, um eine Fahrt unter THC-Einfluss zu rechtfertigen.
Ja, das ist möglich. Die Medikamenten-Ausnahme schützt nicht vor einer Verfolgung als Straftat wegen Trunkenheit im Verkehr, wenn die Fahrtüchtigkeit nicht mehr gegeben ist.
Das ist eine Verordnung ohne individuelle Untersuchung und Diagnose im persönlichen Kontakt zwischen Arzt und Patient, wie es bei manchen Online-Diensten der Fall sein kann.
Kurzvideo „Tipp des Tages“ vom 14.09.2026. Sprecherstimme und Hintergrundbild sind KI-generiert; der Inhalt wurde redaktionell anhand der verlinkten Entscheidung geprüft. Keine Rechtsberatung im Einzelfall.
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