Eine alltägliche Situation: Sie parken am Straßenrand und wollen Ihr Kind auf dem Rücksitz im Kindersitz anschnallen. Dafür müssen Sie die Tür weit öffnen und konzentrieren sich auf das Kind. Schnell ist dabei der fließende Verkehr übersehen oder der Abstand zu anderen Autos falsch eingeschätzt. Streift ein vorbeifahrendes Fahrzeug Ihre geöffnete Tür, stellt sich sofort die heikle Frage: Wer ist schuld und wer zahlt für den Schaden?
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat entschieden, dass derjenige, der bei geöffneter Tür einsteigt oder dabei hilft, eine „äußerste Sorgfaltspflicht“ hat (Urteil vom 16.01.2006, Az. I-1 U 102/05). Das Gericht geht zunächst davon aus, dass die Person mit der offenen Tür den Unfall fahrlässig verursacht hat. Aber auch der andere Fahrer ist in der Pflicht. Er muss eine geöffnete Tür als Hindernis erkennen und mit großem Seitenabstand vorbeifahren. Ist das nicht möglich, muss er anhalten.
Für Betroffene bedeutet das meist eine geteilte Haftung. Als Person, die das Kind anschnallt, tragen Sie wegen der hohen Sorgfaltspflicht oft den größeren Teil der Verantwortung. Sie müssen den Verkehr genau beobachten. Der andere Fahrer wird aber mithaften, wenn er den Sicherheitsabstand nicht eingehalten hat. Für beide Seiten gilt also: Vorausschauend handeln und im Zweifel lieber warten, um teure Schäden zu vermeiden.
Die Entscheidung im Volltext: OLG Düsseldorf Urteil vom 16.01.2006 - I-1 U 102/05 - Zur Sorgfaltspflicht beim Anschnallen eines Kindes an geöffneter Fahrzeugtür und zur Haftungsverteilung bei Kollision
Oft haften beide. Sie müssen höchste Sorgfalt walten lassen, aber auch der vorbeifahrende Verkehrsteilnehmer muss ausreichend Abstand halten oder anhalten.
Ja, das OLG Düsseldorf wertet das Anschnallen bei geöffneter Tür als Teil des Einsteigevorgangs, der eine besondere Sorgfaltspflicht im Straßenverkehr erfordert.
Wenn ein sicheres Vorbeifahren mit großem Abstand nicht möglich ist, muss der andere Fahrer seine Geschwindigkeit anpassen oder sogar anhalten, um eine Kollision zu vermeiden.
Kurzvideo „Tipp des Tages“ vom 11.09.2026. Sprecherstimme und Hintergrundbild sind KI-generiert; der Inhalt wurde redaktionell anhand der verlinkten Entscheidung geprüft. Keine Rechtsberatung im Einzelfall.
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