Das Verkehrslexikon

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Zu hohe Werkstattrechnung: Vollkasko muss nicht zahlen




Sie haben eine Vollkaskoversicherung, doch Ihre Werkstatt hat zu viel abgerechnet? In diesem Video erfahren Sie, warum Sie das Risiko für überhöhte Rechnungen selbst tragen.

Nach einem Unfall bringen Sie Ihr Auto in die Werkstatt und verlassen sich darauf, dass Ihre Vollkaskoversicherung den Schaden übernimmt. Sie reichen die Reparaturrechnung ein, doch der Versicherer weigert sich, den vollen Betrag zu zahlen. Der Grund: Einzelne Posten auf der Rechnung seien überhöht oder nicht notwendig gewesen. Als Kunde stehen Sie nun zwischen der Werkstatt, die auf volle Bezahlung pocht, und der Versicherung, die nur einen Teil erstattet.

In einem solchen Fall hat der Bundesgerichtshof (BGH) eine klare Entscheidung getroffen (Urteil vom 09.09.2026, Az. IV ZR 235/25). Demnach muss die Kaskoversicherung nur die Kosten erstatten, die für die Reparatur tatsächlich „erforderlich“ sind. Stellt eine Werkstatt unberechtigte oder überteuerte Positionen in Rechnung, muss die Versicherung diese nicht bezahlen. Das sogenannte Werkstattrisiko liegt damit im Kaskofall – anders als bei einem Haftpflichtschaden, den der Unfallgegner verursacht hat – beim Versicherungsnehmer.

Für Sie als Autofahrer bedeutet das: Wenn Ihre Werkstatt die Reparaturkosten zu hoch ansetzt, bleiben Sie möglicherweise auf der Differenz sitzen. Sie müssen den strittigen Betrag zunächst selbst an die Werkstatt zahlen und können dann versuchen, ihn von dieser zurückzufordern. Es ist daher ratsam, Kostenvoranschläge genau zu prüfen oder vor der Reparatur mit der Versicherung Rücksprache zu halten, um solche Probleme von vornherein zu vermeiden.

Die Entscheidung im Volltext: BGH Urteil vom 09.09.2026 - IV ZR 235/25 - Werkstattrisiko in der Kaskoversicherung: Unberechtigte Rechnungspositionen der Werkstatt muss der Kaskoversicherer nicht erstatten

Häufige Fragen

Was ist das Werkstattrisiko bei der Kaskoversicherung?

Das Werkstattrisiko bedeutet, dass Sie als Versicherungsnehmer das Risiko tragen, wenn eine Werkstatt unnötige oder überteuerte Arbeiten abrechnet. Ihre Kaskoversicherung muss diese Posten nicht erstatten.

Muss meine Vollkasko jede Werkstattrechnung komplett bezahlen?

Nein. Laut BGH muss die Vollkaskoversicherung nur die 'für die Reparatur erforderlichen Kosten' erstatten. Unberechtigte Rechnungsposten müssen nicht übernommen werden.

Was kann ich tun, wenn die Werkstatt zu viel abrechnet?

Sie müssen den unberechtigten Teil der Rechnung unter Umständen zunächst selbst zahlen. Anschließend können Sie versuchen, diesen Betrag von der Werkstatt zurückzufordern.

Kurzvideo „Tipp des Tages“ vom 18.09.2026. Sprecherstimme und Hintergrundbild sind KI-generiert; der Inhalt wurde redaktionell anhand der verlinkten Entscheidung geprüft. Keine Rechtsberatung im Einzelfall.




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