Das Verkehrslexikon
Rechtsprechung zum EU-Führerschein in Mecklenburg-Vorpommern
Rechtsprechung zur EU-Fahrerlaubnis in Mecklenburg-Vorpommern
Gliederung:
Einleitung:
Für dieses Bundesland sind zuständig die Verwaltungsgerichte Schwerin und Greifswald und das Oberverwaltungsgericht für das Land Mecklenburg-Vorpommern (OVG Greifswald).
Die deutsche Rechtsprechung zum EU-Führerschein - geordnet nach Bund und Bundesländern
Stichwörter zum Thema EU-Führerschein
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Oberverwaltungsgericht:
OVG Greifswald v. 29.08.2006:
Im Hinblick darauf, dass die missbräuchliche Berufung auf das Gemeinschaftsrecht nach der Rechtsprechung des EuGH nicht gestattet ist, können die nationalen Gerichte im Einzelfall das missbräuchliche Verhalten der Betroffenen auf der Grundlage objektiver Kriterien in Rechnung stellen, um ihnen gegebenenfalls die Berufung auf das einschlägige Gemeinschaftsrecht zu verwehren. Dies setzt indes greifbare tatsächliche, objektive Anhaltspunkte dafür voraus, dass der Erwerb der ausländischen EU-Fahrerlaubnis erfolgt ist, um die nationalen Bestimmungen für die Wiedererteilung einer zuvor entzogenen Fahrerlaubnis zu umgehen.
OVG Greifswald v. 30.08.2006:
Eine EU-Fahrerlaubnis ist ohne weitere Förmlichkeiten anzuerkennen, wenn keine "neuen" - nach ihrer Erteilung aufgetretenen - Tatsachen Eignungsmängel indizieren. Es kann auch noch keine missbräuchliche Ausnutzung des Anerkennungsgrundsatzes darstellen, wenn ein Fahrerlaubnisinhaber mit dem Erwerb seiner Fahrerlaubnis lediglich unterschiedlich strenge Regelungen der Mitgliedsstaaten in Bezug auf die physische und psychische Fahreignung bei der Wiedererteilung der zuvor entzogenen Fahrerlaubnis nutzt.
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