Das Verkehrslexikon

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Fahrerlaubnis, Führerschein und Fahrverbot im Straf- und OWi-Recht

Fahrerlaubnis, Führerschein und Fahrverbot im Straf- und OWi-Recht


Während die Fahrerlaubnis die staatliche Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr im Rahmen der erteilten Fahrerlaubnisklassen ist, handelt es sich beim Führerschein lediglich um die Beweisurkunde über das Vorhandensein der entsprechenden Fahrerlaubnis beim Kfz-Führer.


Soll dem Betroffenen die Gestattung zum Führen von fahrerlaubnispflichtigen Kraftfahrzeugen gänzlich entzogen werden, so wird ihm die Fahrerlaubnis entzogen. Soll ihm lediglich die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr (auch mit fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen) für einen gewissen Zeitraum verboten werden, so wird lediglich ein Fahrverbot mit amtlicher Verwahrung des Führerscheins verhängt.

Während das Fahren ohne Mitführen des Führerscheins nur eine geringe Ordnungswidrigkeit ist, ist das Fahren ohne die dafür erforderliche Fahrerlaubnis oder das Führen eines Kfz während der Fahrverbotsfrist eine Straftat.



Gliederung:


- Allgemeines
- Ausländische Fahrerlaubnis



Allgemeines:


Ausnahmen von der Entziehung der Fahrerlaubnis für bestimmte Fahrzeuge

Begleitetes Fahren

Entziehung der Fahrerlaubnis

Fahren ohne Fahrerlaubnis

Fahrverbot

Regelfahrverbot

Sperrfrist

Sperrfristverkürzung

Verwertungsverbote

Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis - nach oben -






Ausländische Fahrerlaubnis:


Auslandsführerschein

EU-Führerschein: Fahrens ohne Fahrerlaubnis

Ludovisy DAR 1997, 80 f.:
Beschlagnahme, Sichtvermerk usw. bei ausländischer Fahrerlaubnis

BGH:
Widersprüchliche Entscheidungen zur Entziehung einer ausländischen Fahrerlaubnis

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