Fahrerlaubnis, Führerschein und Fahrverbot im Straf- und OWi-Recht
Fahrerlaubnis, Führerschein und Fahrverbot im Straf- und OWi-Recht
Während die Fahrerlaubnis die staatliche Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr im Rahmen der erteilten Fahrerlaubnisklassen ist, handelt es sich beim Führerschein lediglich um die Beweisurkunde über das Vorhandensein der entsprechenden Fahrerlaubnis beim Kfz-Führer.
Soll dem Betroffenen die Gestattung zum Führen von fahrerlaubnispflichtigen Kraftfahrzeugen gänzlich entzogen werden, so wird ihm die Fahrerlaubnis entzogen. Soll ihm lediglich die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr (auch mit fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen) für einen gewissen Zeitraum verboten werden, so wird lediglich ein Fahrverbot mit amtlicher Verwahrung des Führerscheins verhängt.
Während das Fahren ohne Mitführen des Führerscheins nur eine geringe Ordnungswidrigkeit ist, ist das Fahren ohne die dafür erforderliche Fahrerlaubnis oder das Führen eines Kfz während der Fahrverbotsfrist eine Straftat.