Die Erstattbarkeit dieser Kosten wird überwiegend abgelehnt. Allerdings werden des öfteren von Versicherung die Pauschalgebühren eines Sachverständigen übernommen, wenn dieser unterhalb der Grenze von 500,00 bis 700,00 EUR einen Kostenanschlag mit Fotos zu einer wesentlich geringeren Gebühr (im Vergleich zu einem SV-Gutachten) anfertigt.
LG Berlin v. 17.04.2000:
Zur Darlegung des zur Herstellung erforderlichen Geldbetrages genügt auch ein - nachvollziehbarer - Kostenvoranschlag (vergleiche LG Berlin, 1998-04-25, 58 S 71/97, DAR 1998, 354), eine nicht nachvollziehbare Kostenschätzung reicht jedoch nicht.