Die Erstattbarkeit dieser Kosten wird überwiegend abgelehnt. Allerdings werden des öfteren von Versicherung die Pauschalgebühren eines Sachverständigen übernommen, wenn dieser unterhalb der Grenze von 500,00 bis 700,00 EUR einen Kostenanschlag mit Fotos zu einer wesentlich geringeren Gebühr (im Vergleich zu einem SV-Gutachten) anfertigt.
LG Berlin v. 17.04.2000:
Zur Darlegung des zur Herstellung erforderlichen Geldbetrages genügt auch ein - nachvollziehbarer - Kostenvoranschlag (vergleiche LG Berlin, 1998-04-25, 58 S 71/97, DAR 1998, 354), eine nicht nachvollziehbare Kostenschätzung reicht jedoch nicht.
Amtsgericht Wuppertal v. 08.03.2019:
Zur Unwirksamkeit von Preisvereinbarungen in Sachverständigengutachten nach Verkehrsunfall und zur Schätzung der üblichen Vergütung
Amtsgericht Hattingen v. 10.02.2017:
Erforderlichkeit eines Sachverständigengutachtens nach Bestreiten eines Kostenvoranschlags bei Kfz-Unfallschaden
Landgericht Arnsberg v. 07.12.2016:
Zur Bagatellgrenze für Sachverständigenkosten nach Verkehrsunfall und der Erforderlichkeit eines Gutachtens
Landgericht Detmold v. 30.04.2018:
Erstattungsfähigkeit von Kostenvoranschlag und vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten nach Steinschlagschaden
Amtsgericht Essen v. 13.01.2015:
Zur Erstattungsfähigkeit von Sachverständigenkosten nach Verkehrsunfall bei Abgrenzung zum Bagatellschaden
Amtsgericht Köln v. 06.02.2012:
Zur Erstattungsfähigkeit von Kostenvoranschlagskosten bei fiktiver Abrechnung und vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten nach Verkehrsunfall
Amtsgericht Essen v. 17.08.2005:
Erstattungsfähigkeit von Kostenvoranschlagskosten einer Vertragswerkstatt bei fiktiver Abrechnung nach Verkehrsunfall.